Baumfällung als bauliche Veränderung: In einem aktuellen Urteil entschied das Landesgericht Berlin, dass eine Baumfällung eine bauliche Veränderung darstellt, wenn der Baum den Charakter eines Gartens prägt. Das Urteil bezog sich auf die Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Eigentümerversammlung, eine Roteiche auf dem Gemeinschaftsgrundstück fällen zu lassen (AZ 53 S 69/15).
Der betreffende Baum war 90 Jahre alt und 28 Meter hoch. Laut Gutachten eines Sachverständigen müsste man zwar langfristig mit Bruchgefahr rechnen, doch könne der Baum durch Stutzen der Krone sowie Anlegen eines Baumgurtes noch fünf Jahre erhalten bleiben.
Die ersatzlose Fällung des Baumes sei also nicht notwendig, entschied das Gericht. Der Baum dürfe aufgrund seines hohen Wuchses sowie des wenigen Baumbestandes auf dem Grundstück nicht entfernt werden.
Und wie sieht es in Lüneburg aus? Auch bei uns können Bäume nicht so ohne weiteres gefällt werden. Es gibt eine umfangreiche Baumschutzsatzung, die Sie hier herunterladen können.