Die Immobilienpreise haben in und um Lüneburg Rekordhöhen erreicht. Da sind Schnäppchenangebote besonders interessant. Immobilien aus Zwangsversteigerungen sind für Käufer mit kleinerem Geldbeutel attraktiv. Bei Zwangsversteigerungen können sie mit etwas Glück eine Immobilie zu einem günstigen Preis erwerben.
Es lohnt sich, mal auf eine Zwangsversteigerung zu gehen.
Natürlich ist nicht jede zwangsversteigerte Immobilie ein Schnäppchen. Auch Zwangsversteigerungen haben Ihre Fußangeln. Zum Beispiel sind brauchbare Auskünfte über den tatsächlichen Zustand der Immobilie schwer zu bekommen. Mängel oder Renovierungsbedürftigkeit müssen im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht bekannt gegeben werden. Ein Eigentümer, der seine Immobilie durch eine Zwangsversteigerung verliert, muss nämlich weder Interessenten noch Gutachtern Zutritt zu der Immobilie verschaffen. Er ist nicht zur Kooperation verpflichtet und muss keine Informationen über Mängel der Immobilie bereitstellen.
Das sollte Sie aber nicht davon abhalten, trotzdem zu Zwangsversteigerungen von Immobilien zu gehen. Denn trotz dieser Schattenseiten finden sich dort immer wieder lohnende Objekte.
Wie kommt es zu einer Zwangsversteigerung?
Eine Zwangsversteigerung findet normalerweise statt, wenn ein Immobilienbesitzer die Finanzierung seiner Immobilie nicht mehr bedienen kann. Kann der Besitzer die Darlehensraten für seine Immobilie nicht mehr zahlen, so sorgt die Bank für die Zwangsversteigerung der Immobilie. Dazu eröffnet der Rechtspfleger ein formelles Zwangsversteigerungsverfahren. Dafür bekommt die Immobilie im Grundbuch einen Zwangsvollstreckungsvermerk. Von diesem Moment an hat der Eigentümer nicht mehr das Recht, seine Immobilie anderweitig zu verkaufen. Er darf die Immobilie jetzt ausschließlich im Rahmen der Zwangsversteigerung anbieten.
Spätestens sechs Wochen vor dem Versteigerungstermin wird der Termin im Amtsblatt des Gerichtsbezirks, durch Aushänge im Gericht, in der lokalen Zeitung und in diversen Internetportalen veröffentlicht.
Wer kann bei einer Zwangsversteigerung mitbieten?
Zwangsversteigerungen sind öffentlich. Trotzdem kann nicht jeder mitbieten. Wer mitbeiten möchte, muss volljährig sein und einen gültigen Ausweis besitzen. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht kann man stellvertretend für eine andere Person mitbieten. Man benötigt keine deutsche Staatsbürgerschaft um auf einer Zwangsversteigerung mitzubieten.
Vor Beginn des Versteigerungstermins müssen Bieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des amtlich festgestellten Verkehrswertes der Immobilie hinterlegen. Sie kann in Form eines bestätigten Bundesbank- oder Verrechnungsschecks, als Bankbürgschaft oder vorab per Überweisung an das Gericht geleistet werden. Sicherheitsleistungen in Form von Bargeld sind nicht zulässig.
Beim Versteigerungstermin
Bevor die eigentliche Versteigerung beginnt, verliest der Rechtspfleger den Grundbucheintrag, nennt den Verkehrswert der Immobilie und stellt fest, ob alle benötigten Daten zum Versteigerungsobjekt vorliegen. Alle Bieter müssen sich mit Ihrem Reisepass oder dem Personalausweis ausweisen. Anschließend wird das Mindestgebot für die Immobilie bekannt gegeben. Eine Versteigerung der Immobilie zu einem geringeren Betrag ist nicht möglich.
Die nun folgende Bieterstunde dauert wenigstens dreißig Minuten. Nach oben gibt es in der Dauer keine Grenzen. Die Zwangsversteigerung dauert in jedem Fall, bis das letzte Gebot abgegeben wurde. Geboten wird mündlich.
Dann läuft alles weitere ab wie im Fernsehen
Dann verkündet das Gericht drei mal das letzte Gebot und fordert dazu auf, weitere Gebote abzugeben. Gibt es keine weiteren Gebote, ist die Bieterstunde abgeschlossen und der Höchstbieter erhält den Zuschlag. Allerdings kann der Gläubiger, noch während des Termins die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung erwirken. Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens und hat hier sozusagen das letzte Wort.
Dies ist möglich, wenn das höchste Gebot weniger als 70% des Verkehrswerts beträgt. Sind es weniger als 50% des Verkehrswertes, versagt das Gericht den Zuschlag von Amts wegen. In diesem Fall bestimmt das Gericht einen neuen Termin, wo diese Regeln dann nicht mehr gelten.
Das höchste Gebot bekommt den Zuschlag.
Wenn alles planmäßig läuft, bekommt der Höchstbietende den Zuschlag. Er ist der neue Eigentümer der Immobilie. Mit dem Abschluss der Versteigerung ergeht automatisch ein Räumungstitel gegen den Schuldner, wenn der selbst in der versteigerten Immobilie wohnt. Wenn die Immobilie vermietet ist, bestehen die Mietverhältnisse fort. Eine Zwangsversteigerung ermöglicht also keine Räumung von Mietwohnungen in der versteigerten Immobilie.
Sechs bis acht Wochen nach der Versteigerung findet vor Gericht der sogenannte Verteilungstermin statt. Bei dieser Gelegenheit wird dann auch der Kaufpreis bezahlt. Das Geld wird geht dann anteilig an die Gläubiger gemäß ihrer Rangstelle im Grundbuch.